Bewertungsreserven - wie das BGH-Urteil vom 27. Juni 2018 Ihnen nützt - Auskunftsrechte und Widerspruchsjoker jetzt kostenlos prüfen


Der Bundesgerichtshof hat das Gesetz zur Abschmelzung der Bewertungsreserven zu Lasten vertragstreuer und jetzt ausscheidender Altkunden erwartungsgemäß als verfassungskonform bestätigt. Der Staat darf umverteilen, das ist nichts Neues.


Aber: Der Verbraucher hat erstens nach wie vor den "Widerspruchsjoker", auf den wir uns seit 4 Jahren erfolgreich spezialisiert haben und zusätzlich jetzt wohl verbesserte Informationsrechte.


Beides kann helfen, einen spürbaren Aufschlag auf eine eventuell enttäuschende Auszahlung bei der privaten Lebens- bzw. Rentenversicherung zu erhalten, auch nachträglich !

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