Widerspruchsjoker

Was genau sind Bewertungsreserven ?



Bewertungsreserven entstehen vereinfacht erklärt, wenn eine Lebensversicherung mit dem Geld der Kunden bestimmte Wertpapiere einkauft, diese im Kurs steigen und die Versicherung die Wertpapiere in ihrem Bestand behält, also nicht verkauft.


Von einem solchen Kursanstieg profitiert der Versicherungskunde oft gar nicht.


Wer ein Wertpapier privat kauft, kann es bei einer Kursverdoppelung mit schönem Gewinn verkaufen, wer den Umweg über die Lebensversicherung wählt, ist der Versicherung oftmals auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.


Klar wird das meistens erst, wenn die Versicherung ausgezahlt oder gekündigt wird und die Auszahlung enttäuschend niedrig ausfällt, trotz boomender Wirtschaftslage und boomenden Aktienmärkten.


Nach dem Urteil des 4. Zivilsenates des BGH in Karlsruhe vom 27. Juli 2018, dessen - kurze - mündliche Begründung wir uns heute in Karlsruhe angehört haben, rechnen wir damit, dass künftig eine lapidare Mitteilung über den eventuell drastisch geschrumpften Anteil des Kunden an den Bewertungsreserven nicht mehr ausreichen dürfte, der BGH hat den entsprechenden Präzendenzrechtsfall zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Neben dem ohnehin oft bestehenden Widerspruchsjoker - siehe nächste Spalte auf dieser Seite - könnten sich hier bei richtiger Anwendung weitere Möglichkeiten für den Kunden ergeben.

Der Widerspruchsjoker -

Königsweg zu mehr Geld



Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen haben, prüfen wir für Sie kostenfrei die Möglichkeit des "Widerspruchsjokers". 


Was ist der "Widerspruchsjoker" ?


Wer bei Abschluß des Vertrages unzureichend belehrt wurde oder wichtige Verbraucherinformationen nicht erhalten hat, kann oftmals noch heute "widersprechen".

Ein erfolgreicher Widerspruch führt in der Regel zu - teils erheblichen - Nachschlägen bei schon ausgezahlten Versicherungen

Bei noch laufenden Verträgen ist der Widerspruch meist die deutlich bessere Alternative als die Kündigung.


Wenn Sie mögen, rufen Sie uns für eine kostenlose Prüfung gerne an oder nutzen unser Kontaktformular.


Rechtsanwälte 

Bendiksen & Sikorski

Am Germaniahafen 1

24143 Kiel


Tel. 0431-665620

Fax 0431-673035

email: bendiksen@freenet.de



Wie arbeiten wir für Sie ?




Unsere Arbeit für Sie folgt 2 eisernen Grundsätzen, die uns - so glauben wir - von den meisten Kollegen unterscheidet:


Grundsatz 1: Null Risiko. In über 80 % unserer Mandate verbessern wir Ihr Auszahlungsergebnis. Eine Garantie dafür gibt es - wie meistens vor Gericht - aber nicht. Wir prüfen daher stets vor Mandatsannahme die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit niemals Kosten an Ihnen hängenbleiben. 


Grundsatz 2: Nie Vertreter entsenden. Gelingt keine aussergerichtliche Einigung mit der Lebensversicherung und muss prozessiert werden, fahren wir persönlich zu jedem deutschen Gericht. Wir arbeiten niemals mit sogenannten Unterbevollmächtigten oder Terminsvertretern.




Im Übrigen gilt: Wir nehmen uns Zeit für Sie, erklären die Abläufe ausführlich telefonisch, auf Wunsch gehen wir persönlich vor Ort bei Ihnen alle Versicherungsunterlagen mit Ihnen durch.




Welche Unterlagen benötigen wir zur Prüfung ?



Wir prüfen kostenfrei, ob Sie Chancen auf einen finanziellen Nachschlag / Aufschlag bei Ihrem noch laufenden oder bereits ausgezahlten Vertrag haben. Die Prüfung dauert ca. 10 Minuten.


Sie können uns erste Informationen über unser Kontaktformular zukommen lassen oder uns anrufen unter 0431-665620.


In der Regel benötigen wir zur Prüfung folgende Unterlagen:

1) Kopie Ihres Versicherungsscheines

2) Falls vorhanden, eine Kopie des Übersendungsschreibens, mit dem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben

3) die letzte Standmitteilung, falls Ihr Vertrag noch läuft, ansonsten die Abrechnung, falls schon ausgezahlt wurde.


Zunächst reicht es aber aus, wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen. Wir schreiben Ihnen dann per email, welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, das differiert von Versicherung zu Versicherung.







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