Was genau sind Bewertungsreserven ?
Bewertungsreserven entstehen vereinfacht erklärt, wenn eine Lebensversicherung mit dem Geld der Kunden bestimmte Wertpapiere einkauft, diese im Kurs steigen und die Versicherung die Wertpapiere in ihrem Bestand behält, also nicht verkauft.
Von einem solchen Kursanstieg profitiert der Versicherungskunde oft gar nicht.
Wer ein Wertpapier privat kauft, kann es bei einer Kursverdoppelung mit schönem Gewinn verkaufen, wer den Umweg über die Lebensversicherung wählt, ist der Versicherung oftmals auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Klar wird das meistens erst, wenn die Versicherung ausgezahlt oder gekündigt wird und die Auszahlung enttäuschend niedrig ausfällt, trotz boomender Wirtschaftslage und boomenden Aktienmärkten.
Nach dem Urteil des 4. Zivilsenates des BGH in Karlsruhe vom 27. Juli 2018, dessen - kurze - mündliche Begründung wir uns heute in Karlsruhe angehört haben, rechnen wir damit, dass künftig eine lapidare Mitteilung über den eventuell drastisch geschrumpften Anteil des Kunden an den Bewertungsreserven nicht mehr ausreichen dürfte, der BGH hat den entsprechenden Präzendenzrechtsfall zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Neben dem ohnehin oft bestehenden Widerspruchsjoker - siehe nächste Spalte auf dieser Seite - könnten sich hier bei richtiger Anwendung weitere Möglichkeiten für den Kunden ergeben.